Wärmebrücken
Als Wärmebrücke bezeichnet man Bereiche in der Wärme tauschenden Hüllfläche eines Gebäudes, bei denen aufgrund:
- von Materialwechseln in der Bauteilebene (nebeneinander liegende Bereiche) bzw.
- der Bauteilgeometrie
während der Heizperiode gegenüber dem ungestörten Bauteil erhöhte Wärmeabflüsse und tiefere innere Oberflächentemperaturen auftreten. Man spricht von stoff- oder geometriebedingten Wärmebrücken. Häufig liegt eine Überlagerung der Phänomene durch das Auftreten beider Ursachen vor.

Temperaturverteilung im Bauteil und minimale Oberflächentemperatur.
Ecken von Wärme übertragenden Bauteilen mit gleichartigem Aufbau, deren Einzelkomponenten die Anforderungen an den Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes erfüllen, sind von einem gesonderten Nachweis zur Vermeidung von Schimmelpilzen befreit.
Alle konstruktionsbedingten, formbedingten oder stoffbedingten Wärmebrücken entsprechend der Zusammenstellung nach Beiblatt 2 zu DIN 4108 sind ausreichend wärmegedämmt und bedürfen
keines weiteren Nachweises. Es ist jedoch zu beachten, dass die in Beiblatt 2 zu DIN 4108 aufgeführten Konstruktionen nur ein Mindestmaß darstellen. Wärmetechnisch bessere Konstruktionen sind der KS-Detailsammlung zu entnehmen.
Für alle davon abweichenden Konstruktionen, mit Ausnahme von Fenstern, ist ein
Temperaturfaktor fR,si> 0,70 nachzuweisen.
Es gilt:

Legt man die Randbedingungen zur Berechnung von Wärmebrücken (Innenlufttemperatur i = 20 °C, Außenlufttemperatur e = -5 °C) zu Grunde, so ergibt sich eine kritische Oberflächentemperatur von 12,6 °C, die nicht unterschritten werden darf.
Die Kalksandsteinindustrie bietet weit über 100 Detaillösungen in mehr als 1000 Variationen im Wärmebrückenkatalog Kalksandstein an.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wärmeschutz
Fachbuch Planung - Konstruktion - Ausführung (PKA)
Kapitel 12
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