Sommerlicher Wärmeschutz / Hitzeschutz

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes soll sicherstellen, dass im Sommer in Gebäuden auch ohne Kühlmaßnahmen keine unzumutbar hohen Temperaturen auftreten. Sinnvollerweise sollten zunächst alle baulichen und planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, selbst wenn eine Kühlanlage installiert wird.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) erfordert in jedem Fall den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Kalksandstein hat durch seine hohe Speichermaße einen sehr positiven Einfluss auf den Hitzeschutz und sorgt so für ein angenehm ausgeglichenes Wohnraumklima.

Der Nachweis nach DIN 4108-2 muss für sogenannte "kritische Räume", die besonders stark der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, geführt werden. Kritisch wirken sich z.B. große süd- oder westorientierte Fensterflächen, geringe Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile und mangelnde Möglichkeit der Nachtlüftung aus. Eckräume mit mehreren Fassaden sind besonders problematisch.

Ein Nachweisprogramm zum sommerlichen Wärmeschutz findet sich im KS-Downloadcenter.

 

Bestimmung des Sonneneintragskennwertes
Für den bezüglich sommerlicher Überhitzung zu untersuchenden Raum oder die Raumgruppe ist der Sonneneintragskennwert S über nachstehende Gleichung zu ermitteln.

S =

mit

AW [m2] Fensterfläche, lichte Rohbaumaße

AG [m2] Grundfläche des Raumes oder Raumbereiches, lichte Raummaße

gtotal [-] Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung, einschließlich Sonnenschutz

Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung gtotal, einschließlich Sonnenschutz, kann vereinfacht nach folgender Gleichung berechnet werden. Genauere Verfahren sind in DIN V 4108-6 angegeben.

gtotal = g · FC

mit

g [-] Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung nach DIN EN 410

FC [-] Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen entsprechend nachfolgender Tafel bzw. nach Prüfzeugnis

Zeile Beschaffenheit der Sonnenschutzvorrichtung Abminderungsfaktor Fc
1 Ohne Sonnenschutzvorrichtung a) 1,0
2 Innen liegend und zwischen den Scheiben liegend b)  
2.1 - weiß oder reflektierende Oberfläche mit geringer
Transparenz c)
0,75
2.2 - helle Farben und geringe Transparenz c) 0,80
2.3 - dunkle Farben und höhere Transparenz c) 0,90
3 Außen liegend  
3.1 - drehbare Lamellen, hinterlüftet 0,25
3.2 - Jalousien und Stoffe geringer Transparenz c), hinterlüftet 0,25
3.3 - Jalousien, allgemein 0,40
3.4 - Rollläden, Fensterläden 0,30
3.5 - Vordächer, Loggien, freistehende Lamellen d) 0,50
3.6 - Markisen d), oben und seitlich ventiliert 0,40
3.7 - Markisen d), allgemein d) 0,50

a) Die Sonnenschutzvorrichtung muss fest installiert sein. Übliche dekorative Vorhänge gelten nicht     als Sonnenschutzvorrichtung.
b) Für innen und zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen ist eine genaue
    Ermittlung zu empfehlen, da sich erheblich günstigere Werte ergeben können.
c) Eine Transparenz der Sonnenschutzvorrichtungen unter 15 % gilt als gering.
d) Dabei muss näherungsweise sichergestellt sein, dass keine direkte Besonnung des Fensters
    erfolgt. Dies ist der Fall, wenn
  - bei Südorientierung der Abdeckwinkel  > 50° ist;
  - bei Ost-West-Orientierung der Abdeckwinkel entweder  > 85° oder  > 115° ist,
Zu den jeweiligen Orientierungen gehören Winkelbereiche von ± 22,5°. Bei Zwischenorientierungen
ist der Abdeckwinkel  > 80° erforderlich.

Anhaltswert für Abminderungsfaktor FC von fest installierten Sonnenschutzvorrichtungen

Zuschlagswerte zur Bestimmung des Höchstwertes des Sonneneintragskennwertes

 

Weitere Informationen finden Sie unter:  

      Nachweisprogramm Sommerlicher Wärmeschutz
 

 

 

 


      Wärmeschutz

             Fachbuch Planung - Konstruktion - Ausführung (PKA) 
             Kapitel 12
             Download PDF-Datei (6.80 MB)

             
 

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